Richtlinien des Förderkreises der Fachschaft Handball
§ 1
Der Förderkreis Handball hat sich zum Ziel gesetzt, die Arbeit der Handball-Abteilung der Sportgemeinschaft Adenstedt ideell und finanziell zu unterstützen.
Die Veranstaltungen, die vom Förderkreis oder der Handball-Abteilung ausgerichtet werden, übernehmen die Mitglieder nach eigenen Möglichkeiten und bei Bedarf, Aufgaben im sportlichen Bereich.
§ 2
Die finanziellen Mittel für die Aufgaben des Förderkreises werden
a) durch Mitgliedsbeiträge, die eine Mindesthöhe von 3, 64 € pro Jahr
betragen und
b) durch Veranstaltungen, wie z.b. der Mini-Markt und
c) durch Spenden erbracht
§ 3
Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern. Bei Anwesenheit von mindestens drei Mitgliedern ist der Vorstand beschlussfähig. Wiederwahl ist zulässig. Während der konstituierenden Sitzung wählt der Vorstand den 1. und 2. Vorsitzenden sowie den Schriftführer.
Er übernimmt die Kassengeschäfte und die Verteilung der Geldmittel. Er ist der Verssammlung gegenüber verantwortlich. In der Kasse ist ein fester Betrag von 500,00 € zu halten. Sollte dieser Festbetrag bei Planung und Veranstaltungen evtl. unterschritten werden, so ist vorher eine Mitgliederversammlung einzuberufen, die darüber zu befinden hat. Die Kassengeschäfte sind von zwei zu wählenden Mitgliedern mindestens einmal jährlich zu überprüfen. Mindestens ein Kassenprüfer ist jährlich neu zu wählen.
Lahstedt, 13. November 1978